Ist Ihr Pflegedienst unpünktlich?

Möglicherweise steckt ein organisatorisches Problem hinter der Unpünktlichkeit, vielleicht ist es aber auch nur das Verhalten eines einzelnen Mitarbeiters. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem persönlichen Pflegepersonal. Ändert sich an der Situation nichts, können Sie sich an die Pflegedienstleitung wenden. Sollten Sie sich weiterhin über die Unpünktlichkeit ärgern, ist der Wechsel des ambulanten Pflegedienstes eine mögliche Lösung.

Kommen Sie mit einzelnen Pflegekräften nicht zurecht?

Der regelmäßige Besuch von Pflegepersonal ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre. Nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch die Angehörigen sollten zumindest einen neutralen, wenn nicht gar guten, Kontakt zu den pflegenden Personen aufbauen können. Das ist die Grundlage für ein solides Vertrauensverhältnis. Gelingt dies nicht, können Sie auch hier zunächst Kontakt mit der Pflegedienstleitung aufnehmen und um eine andere Pflegekraft bitten. Dauert dies zu lange oder ist sogar unmöglich, macht der Wechsel des ambulanten Pflegedienstes Sinn.

Haben Sie Probleme mit den Leistungen der Pflegekräfte?

Eine fachlich qualifizierte Versorgung der Pflegebedürftigen ist die Grundlage jeder ambulanten Pflege. Ist diese nicht gewährleistet, werden also bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe nicht umgesetzt, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Immerhin geht es hier um die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person. Rechte und Pflichten von Pflegenden und ambulanten Diensten sind im Pflegevertrag festgehalten. Bei einem Wechsel des Pflegedienstes können Sie sich bei Qualitätsmängeln auf diesen Vertrag beziehen.

Gefällt Ihnen der gesamte Pflegedienst nicht?

Vielleicht ist die Pflegedienstleitung telefonisch nur schlecht erreichbar, möglicherweise haben Sie Probleme mit häufigem Personalwechsel, undurchsichtigen Abrechnungen oder Unzuverlässigkeit? Solche Schwierigkeiten sind unnötig und unerfreulich. Ihren Pflegevertrag können Sie fristlos kündigen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Berechtigt dazu sind die gesetzlichen Betreuer oder der Pflegebedürftige selbst. Bedenken Sie jedoch, dass möglicherweise eine Versorgungslücke entsteht.

Tipp: Darauf sollten Sie bei einem Wechsel des ambulanten Pflegedienstes unbedingt achten

 Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte Ihnen zustehen, können Sie sich jederzeit an die zuständige Pflegekasse wenden. Dort werden Sie zum einen beraten, zum anderen wird den konkreten Vertragsverstößen nachgegangen. Am besten machen Sie sich eine Zeit lang Notizen mit Datum, Uhrzeit und Grund der Unzufriedenheit als Grundlage für eine Beratung. Auch die kommunalen Pflegeberatungen, Pflegestützpunkte oder Verbraucherzentralen beraten Sie bei Problemen mit Pflegediensten. Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit einem anderen Pflegedienst auf, der die Versorgung Ihres Angehörigen weiterführen kann. So stehen Sie nicht von einem auf den anderen Tag ohne Hilfe da.

Sie haben noch weitere Fragen oder möchten unseren Pflegedienst kennenlernen? Machen Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch aus.

Persönliche Beratung
von Nico Seidel und
Aleksandra Seidel

Ambulanter Ring
Friedrich-Ebert-Straße 52
63179 Obertshausen

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Nico Seidel